Bebauungsplan
Der Bebauungsplan gibt vergleichsweise wenige Parameter vor, die bei der Bebauung einzuhalten sind, was Ihnen maximalen Gestaltungsspielraum läßt.
Bebauung
Im Baugebiet sind ausschliesslich eingeschossige Einzelhäuser zugelassen.
Sofern im Dachgeschoss Aufenthaltsräume geplant werden, darf die Raumhöhe über weniger als 2/3 der Grundfläche des Erdgeschosses nicht mehr als 2.20 m betragen, damit es nicht als Vollgeschoss gilt.
Bei der Planung sind ausserdem der Wert 0,3 für die Grundflächenzahl sowie die Geschoßflächenzahl einzuhalten. Der Wert sagt aus, dass max. 30 % der Grundstücksfläche bebaut werden darf und gleichzeitig nur 30 % der Grundstücksfläche als Wohnfläche genutzt werden darf. Das heisst: Wird der Dachboden ausgebaut und als Wohnraum genutzt, darf die Summe der Wohnfläche aus Dachgeschoss und Erdgeschoss 1/3 der Grundstücksfläche nicht übersteigen.
Fassade
Die zu verwendenden Materialen für die Fassadengestaltung sind freigestellt.
Dach
Festlegungen zu Dachform, Dachneigung und der Art der Dacheindeckung sind in der örtlichen Gestaltungssatzung nicht getroffen.
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